Vereinbarung Über Fiery Channel Partnerprogramm

Electronics For Imaging, Inc. (im Folgenden „EFI“) ist erfreut über Ihre Teilnahme am Fiery Channel Partnerprogramm (im Folgenden „Programm“) auf der Mitgliedschaftsstufe, die von EFI in der Programmbeschreibung angegeben ist. Die Bedingungen des Programms und die Programmbeschreibung stellen eine Vereinbarung zwischen Ihnen und EFI (im Folgenden „Vereinbarung“) dar. Bitte lesen Sie diese Vereinbarung sorgfältig.

Mit der Teilnahme am Programm erklären Sie sich damit einverstanden, dass Sie an diese Vereinbarung einschließlich aller Änderungen, die zu gegebener Zeit an ihr vorgenommen werden, gebunden sind. Wenn Sie den Bedingungen in dieser Vereinbarung nicht zustimmen, können Sie nicht am Programm teilnehmen. In dieser Vereinbarung werden Sie und EFI einzeln als „Partei“ und gemeinsam als „Parteien“ bezeichnet.

I. Begriffsbestimmungen

Für diese Vereinbarung gelten die folgenden ergänzenden Begriffsbestimmungen:

Vertrauliche Informationen: Alle vertraulichen und geschützten Informationen, die sich in irgendeiner Weise auf die Funktion, Beschreibung oder Tätigkeit von Ihnen oder EFI beziehen, insbesondere Daten, Entwürfe, Prozesse, Spezifikationen, Software (Quell- wie Objektcode) und Betriebsgeheimnisse sowie nicht öffentliche Informationen, beispielsweise in Bezug auf Zulieferer, Serviceinformationen, Produktprogrammplanungen, Projektpläne, aktuelle oder zukünftige Unternehmenspläne, Finanzprognosen, Geschäftskorrespondenz, dieses Programm, ähnliche nicht öffentliche Informationen und alle Informationen, die eine Partei als „vertraulich“ kennzeichnet.

Sie bzw. der Partner: Ein Unternehmen, das am Programm teilnimmt.

Produkte: Software, Support, Training und Dienstleistungen im Zusammenhang mit EFIs Geschäftsfeld Fiery Server.

Programmbeschreibung: Ein von EFI verwendetes und dem Partner zur Verfügung gestelltes Dokument, das (1) das Programm einschließlich seiner Vorteile und Anforderungen beschreibt, (2) die Verantwortlichkeiten des Partners in Bezug auf das Programm beschreibt und (3) durch Verweis in diese Vereinbarung aufgenommen wird und das von EFI zu gegebener Zeit nach dem alleinigen Ermessen von EFI aktualisiert werden kann.

II. Pflichten von EFI

Wenn der Partner die in der Programmbeschreibung genannten Anforderungen erfüllt und die Bedingungen dieser Vereinbarung einhält, gewährt EFI dem Partner die in der Programmbeschreibung genannten Vorteile. EFI behält sich das Recht vor, nach seinem alleinigen Ermessen (1) die Anforderungen für die Mitgliedschaft im Programm zu gegebener Zeit anzupassen, (2) die dem Partner gewährten Vorteile oder die Mitgliedschaftsstufe des Partners zu gegebener Zeit anzupassen, (3) mit dem Programm verbundene Produkte zu entfernen, hinzuzufügen oder anzupassen, und (4) das Programm ohne Vorankündigung einzustellen.

III. Pflichten des Partners

A. Der Partner erfüllt die in der Programmbeschreibung genannten Pflichten, die zu gegebener Zeit von EFI angepasst werden können.

B. Der Partner handelt und übt seine Tätigkeiten jederzeit auf eine professionelle und kompetente Art und Weise aus. Der Partner verhält sich insbesondere wie folgt: (1) Der Partner hält alle einschlägigen Richtlinien und Verfahren von EFI ein, (2) er wirbt für die Produkte auf eine Weise, durch die der Name und gute Ruf von EFI gewahrt bleibt, (3) er unterlässt gesetzwidrige, unlautere oder betrügerische Handlungen oder Verhaltensweisen.

C. Der Partner gibt gegenüber seinen Kunden keine Zusicherungen, Garantien oder Gewährleistungen in Bezug auf Eigenschaften oder Fähigkeiten der Produkte ab, die nicht im Einklang mit Unterlagen von EFI einschließlich aller Garantien und Ausschlüsse in diesen Unterlagen stehen.

D. Erfüllt der Partner die Anforderungen für die Mitgliedschaft in diesem Programm dauerhaft nicht oder verstößt er wiederholt gegen die Bedingungen dieser Vereinbarung, kann EFI nach seinem alleinigen Ermessen den Partner von der Teilnahme an diesem Programm ausschließen, beliebige Bedingungen in dieser Vereinbarung ändern oder diese Vereinbarung kündigen.

IV. Anreize und Promotionen

EFI gewährt geeigneten Partnern die Anreize und Promotionen, die in der Programmbeschreibung genannt sind. EFI kann nach seinem alleinigen Ermessen die Anreize ändern oder Anreize und Promotionen in anderen Formen gewähren. Hält der Partner die Anforderungen dieser Vereinbarung und insbesondere der Programmbeschreibung nicht ein, kann EFI nach seinem alleinigen Ermessen die Vergünstigungen oder die Promotion für den Partner anpassen.

V. Vertrauliche Informationen, Schutzrechte

A. Jede Partei verpflichtet sich, alle vertraulichen Informationen, die sie von der anderen Partei empfangen hat oder in Zukunft empfängt, zu schützen und solche Informationen nur mit vorheriger Einwilligung der anderen Partei an Dritte weiterzugeben. Weiterhin schränkt jede Partei den Fluss vertraulicher Informationen im eigenen Unternehmen auf das Maß ein, das zur Erfüllung dieser Vereinbarung erforderlich ist. Jede Partei hat mit den Mitarbeitern, gegenüber denen vertrauliche Informationen der anderen Partei offengelegt werden, eine Geheimhaltungsvereinbarung abgeschlossen oder wird eine solche Vereinbarung abschließen, deren Inhalt im Wesentlichen den Bestimmungen dieser Vereinbarung entspricht. Jede Partei verpflichtet sich, alle angemessenen Maßnahmen zum Schutz der vertraulichen Informationen der anderen Partei zu treffen. Diese Maßnahmen haben mindestens den Umfang der Maßnahmen, die diese Partei zum Schutz ihrer eigenen vertraulichen Informationen trifft. Jede Partei verpflichtet sich, die andere Partei über einen Missbrauch oder eine widerrechtliche Aneignung vertraulicher Informationen der anderen Partei, von dem bzw. der sie erfährt, schriftlich in Kenntnis zu setzen. Alle vertraulichen Informationen bleiben das Eigentum der offenlegenden Partei.

B. Sämtliche Rechte und Rechtsansprüche, insbesondere alle Urheberrechte an und im Zusammenhang mit den Produkten sowie an allen daran vorgenommenen Verbesserungen, Bearbeitungen und Änderungen sind und bleiben das alleinige Eigentum von EFI, seinen Lizenznehmern und Lieferanten. Es ist Ihnen nicht gestattet, die Produkte zu kopieren, zu vervielfältigen, zu übersetzen, zu lokalisieren, zu disassemblieren, zu dekompilieren, einem Reverse Engineering zu unterziehen, zu versuchen, den Quellcode abzuleiten, zu modifizieren oder auf ihnen beruhende Werke zu erstellen und/oder Teile der Produkte, insbesondere die Dokumentation, Verpackung, Hinweise und Marken zu verändern oder es Dritten zu gestatten.

VI. MARKENLIZENZ

A. LIZENZ: EFI gewährt Ihnen hiermit während der Laufzeit dieser Vereinbarung ausschließlich in Verbindung mit Ihren Rechten und Pflichten aus dieser Vereinbarung eine weltweite, nicht ausschließliche, nicht übertragbare, nicht unterlizenzierbare, unentgeltliche Lizenz zur Nutzung der Handelsmarken, Servicemarken, Namen, Markenzeichen und Logos von EFI (nachfolgend zusammenfassend als „Marken“ bezeichnet).

B. NUTZUNG: Jede Nutzung der Marken erfolgt im Einklang mit den Richtlinien von EFI zur Nutzung seiner Marken mit korrekten Kennzeichnungen und Legenden nach vorheriger schriftlicher Genehmigung von EFI. EFI kann die Genehmigung der Nutzung seiner Marken jederzeit nach seinem alleinigen Ermessen entziehen. Im Nutzungszeitraum arbeiten Sie in einem angemessenen Rahmen bei der Überwachung und Kontrolle der Art und Qualität von Produkten und Dienstleistungen, die Marken von EFI tragen, mit EFI zusammen. Auf Anfrage stellen Sie EFI Muster Ihrer Nutzung der Marken von EFI zur Verfügung. Wenn EFI Ihnen mitteilt, dass Ihre Nutzung seiner Marken nicht im Einklang mit den Markenrichtlinien von EFI steht oder in einer anderen Weise zu beanstanden ist, kommen Sie den Anforderungen der Richtlinien bzw. den Anweisungen von EFI unverzüglich nach. Sie sind nicht berechtigt, ausdrückliche oder implizierte Aussagen bzw. Andeutungen abzugeben oder Marken von EFI in Weisen zu nutzen, EFI oder sein Unternehmen, seine Produkte und Dienstleistungen schwächen, schädigen, herabsetzen, verunglimpfen oder in anderer Weise in einem ungünstigen Licht erscheinen lassen.

C. EIGENTUM AN MARKEN: Sie bestätigen, dass die EFIs Marken Marken von EFI sind und bleiben. Sie erwerben durch die Nutzung von EFIs Marken keine Rechte oder Rechtsansprüche an diesen Marken, und alle Rechte oder Goodwill in Verbindung mit EFIs Marken kommen EFI zugute.

VII. Zusätzliche Bedingungen

A. AUFZEICHNUNGEN: Sie bewahren vollständige Aufzeichnungen über die Erfüllung Ihrer Pflichten aus dieser Vereinbarung für einen Zeitraum von zwei (2) Jahren nach dem Ende des Jahres, auf das sich die Aufzeichnungen beziehen, auf. EFI ist nach Vorankündigung innerhalb einer angemessenen Frist berechtigt, eine Prüfung Ihrer Aufzeichnungen auf Einhaltung der Bedingungen dieser Vereinbarung zu veranlassen. Eine derartige Prüfung wird von den Buchhaltern oder der Finanzabteilung von EFI, von einem unabhängigen Buchhaltungsunternehmen oder einem anderen von EFI ausgewählten Vertreter in den normalen Geschäftszeiten in einer Weise durchgeführt, die Ihre normale Geschäftstätigkeit nicht unangemessen stört.

B. LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG Diese Vereinbarung tritt an dem Tag in Kraft, an dem EFI Ihre Anmeldung zum Programm annimmt und läuft ein (1) Jahr später aus, wenn diese Vereinbarung nicht zuvor gemäß den Bedingungen dieser Vereinbarung gekündigt wird. Diese Vereinbarung kann durch Einverständnis beider Parteien jeweils um ein (1) Jahr verlängert werden. Diese Vereinbarung ist kein Vertrag mit automatischer Vertragsverlängerung und kein Vertrag auf unbestimmte Zeit. Die Pflichten aus dieser Vereinbarung in Bezug auf vertrauliche Informationen, die in diesem Zeitraum offengelegt wurden, bestehen nach der Kündigung dieser Vereinbarung vier (4) Jahre ab der Kündigung dieser Vereinbarung fort. Jede Partei kann diese Vereinbarung jederzeit mit einer Frist von vierzehn (14) Tagen durch schriftliche Mitteilung an die andere Partei kündigen.

C. BESCHRÄNKUNG VON HAFTUNG UND SCHADENERSATZ EFI GIBT GEGENÜBER IHNEN ODER ANDEREN NATÜRLICHEN ODER JURISTISCHEN PERSONEN IN EINER ANDEREN BESTIMMUNG DIESER VEREINBARUNG ODER IN SONSTIGEN MITTEILUNGEN KEINE AUSDRÜCKLICHEN ODER STILLSCHWEIGENDEN ZUSICHERUNGEN ODER GARANTIEN BEZÜGLICH DER PRODUKTE UND SCHLIESST IM GESETZLICH ZULÄSSIGEN RAHMEN AUSDRÜCKLICH ALLE STILLSCHWEIGENDEN GARANTIEN UND ZUSICHERUNGEN INSBESONDERE IN BEZUG AUF SICHERHEIT, MARKTGÄNGIGKEIT, EIGNUNG FÜR EINEN BESTIMMTEN ZWECK UND RECHTSMÄNGELFREIHEIT AUS. IN KEINEM FALL HAFTET EFI FÜR MITTELBARE SCHÄDEN ODER SONDER-, FOLGE- ODER NEBENSCHÄDEN AUFGRUND DIESER VEREINBARUNG, AUCH WENN EFI AUF DIE MÖGLICHKEIT SOLCHER SCHÄDEN AUFMERKSAM GEMACHT WORDEN IST. NAMENTLICH HAFTET EFI NICHT FÜR KOSTEN, INSBESONDERE, JEDOCH NICHT BESCHRÄNKT FÜR ENTGANGENE GEWINNE ODER UMSÄTZE, ENTGANGENE NUTZUNG VON PRODUKTEN, DATENVERLUST, DIE KOSTEN DER WIEDERHERSTELLUNG VON DATEN, DIE KOSTEN VON ERSATZSOFTWARE ODER ANSPRÜCHE DRITTER. IN KEINEM FALL ÜBERSCHREITET DIE HAFTUNG VON EFI AUS DIESER VEREINBARUNG DEN WERT DER VORTEILE, DIE EFI IHNEN IM RAHMEN DIESER VEREINBARUNG GEWÄHRT. Die in dieser Vereinbarung genannten Rechtsmittel sind Ihre einzigen und ausschließlichen Rechtsmittel für Ansprüche gegen EFI aus dieser Vereinbarung oder im Zusammenhang mit ihr.

Sie stellen EFI von allen Ansprüchen, Forderungen, Verlusten, Kosten, Schäden, juristischen Verfahren und Entscheidungen, Strafen, Aufwendungen und Verbindlichkeiten jeglicher Art (einschließlich Anwaltshonoraren und -kosten) frei, die aufgrund von Handlungen oder Unterlassungen von Ihnen, Ihren Mitarbeitern oder Vertretern entstehen.

D. BEZIEHUNG DER PARTEIEN: (1) Beide Parteien vereinbaren, dass sie unabhängig sind und dass keine der beiden Parteien berechtigt ist, im Namen der anderen Partei Verpflichtungen einzugehen oder Zusicherungen abzugeben. (2) Während der Laufzeit dieser Vereinbarung vereinbaren beide Parteien, dass die Begriffe „Partner“ oder „Partnerschaft“ in Bezug auf diese Vereinbarung die Zusammenarbeit der Parteien im Marketing beschreiben und nicht stillschweigend den rechtlichen Status von Partnern oder Joint Venturers beschreiben oder zum Ausdruck bringen. In keinem Fall sind Arbeitnehmer einer Partei in irgendeiner Beziehung als Arbeitnehmer der anderen Partei anzusehen.

E. ÄNDERUNGEN: Änderungen an dieser Vereinbarung können nur durch eine schriftliche Vereinbarung, die von bevollmächtigten Vertretern beider Parteien unterzeichnet wird, vorgenommen werden.

F. TEILNICHTIGKEIT: Wird eine Bestimmung dieser Vereinbarung von einem zuständigen Gericht für ungültig, rechtswidrig oder nicht durchsetzbar erklärt, so wird diese ungültige Bestimmung von den übrigen Bestimmungen dieser Vereinbarung abgetrennt, die weiterhin im vollen gesetzlich zulässigen Umfang gültig und durchsetzbar bleiben.

G. ABTRETUNG: Keine der Parteien ist berechtigt, diese Vereinbarung oder Rechte und Pflichten aus ihr ohne vorherige schriftliche Genehmigung der anderen Partei an einen Dritten abzutreten. Die genannte Genehmigung wird jedoch nicht unberechtigterweise verweigert.

H. RECHTSWAHL UND GERICHTSSTAND: Diese Vereinbarung unterliegt dem Recht des USBundesstaates Kalifornien mit Ausnahme der Bestimmungen über Normenkollisionen und ist dementsprechend auszulegen. Beide Parteien akzeptieren die staatlichen und bundesstaatlichen Gerichte von Kalifornien als Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich aus dieser Vereinbarung ergeben.

I. GESAMTE VEREINBARUNG: Diese Vereinbarung stellt die vollständige Vereinbarung der Parteien über den Gegenstand der Vereinbarung dar und tritt an die Stelle aller früheren mündlichen oder schriftlichen Übereinkünfte, Abreden und Vereinbarungen über diesen Gegenstand.

J. FORTBESTAND: Jene Abschnitte, die aufgrund ihrer Natur nach dem Auslaufen bzw. der Kündigung dieser Vereinbarung fortbestehen, bleiben nach dem Auslaufen bzw. der Kündigung wirksam.

K. MITTEILUNGEN: Nach dieser Vereinbarung erforderliche Mitteilungen erfolgen per frankierter Post und im Fall von Mitteilungen an EFI an seinen Justiziar (i) per Kurier, (ii) per Fax, (iii) auf dem Postweg oder (iv) per E-Mail. Eine so durchgeführte Mitteilung ist zum Zeitpunkt des ersten Versands als wirksam anzusehen.